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Beschreibung
Eine geschützte Pflanze, die durch menschliches Eingreifen vermehrt und etabliert wurde, würde normalerweise nicht als ‘wild’ angesehen werden, insbesondere wenn die Pflanze über einen bestimmten Zeitraum regelmäßig gepflegt und gewartet wird (z. B. Bewässerung, Schutz vor Unkraut oder Schädlingen). Typischerweise befindet sich diese Art von einheimischer Vegetation in einem gepflegten Garten oder in einem Straßen- oder Landschaftsbereich. Eine Ausnahme von diesem Umstand könnte sein, wenn die Vegetation durch menschliches Eingreifen als Teil eines Begrünungsprogramms vermehrt und etabliert wurde, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, eine formale Ausgleichs- oder Abmilderungsanforderung (z. B. eine Begrünungsbedingung einer Genehmigung, ein Ausgleich, der durch einen Besitzmechanismus geschützt ist). Unter diesen Umständen kann die künstlich angelegte Vegetation als ‘wild’ und damit als durch das Gesetz geschützt angesehen werden, insbesondere wenn die begrünte Fläche einen relativ selbsttragenden Zustand erreicht hat und nicht mehr aktiv durch menschliche Eingriffe bewirtschaftet oder gepflegt wird.